Cities-App Tulln

TEILNEHMENDE BETRIEBE

Bei allen in der App angeführten Betrieben (zu finden unter: "Seiten" in der App) können Rechnungen gescannt und somit auch Lose für das Cities App Frühlings-Gewinnspiel gesammelt werden.

 

Teilnahmebedingungen Cities App Frühlings-Gewinnspiel  

1.) Allgemeines

Von Mi, 20. März bis Mo, 20. Mai 2024 veranstaltet die Stadtgemeinde Tulln ein Cities App Frühlings-Gewinnspiel, bei dem UserInnen der CITIES App Tulln drei mal €300,-- in Form von Tullner Zehner Einkaufsgutscheinen gewinnen können. Die GewinnerInnen werden am Di, 21. Mai 2024 per E-Mail verständigt! 

2.) Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3.) Nichtteilnahmeberechtigte Personen. Personen, die mit der Prüfung, Überwachung und Verwaltung des Gewinnspiels selbst oder damit in Zusammenhang stehenden Veranstaltungen direkt oder indirekt beauftragt sind, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind außerdem gewerbliche Nutzer und nicht natürliche Personen.

4.) Teilnahme am Gewinnspiel

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die CITIES App Tulln. Wenn im Zeitraum der Aktion ein/e Einkauf/Konsumation/Dienstleistung bei einem teilnehmenden Betrieb, getätigt und der QR Code auf der Rechnung gescannt wird, wandert pro € 20,- Rechnungsbetrag ein virtuelles Los in den Lostopf und der/die UserIn nimmt automatisch am Gewinnspiel teil. Für die Verlosung wird die Summe der gesammelten Lose im Gewinnspielzeitraum herangezogen.  Am Gewinnspiel nehmen all jene App-NutzerInnen teil, die jeweils in dem Zeitraum Mi, 20. März bis Mo, 20. Mai 2024  Rechnungen von teilnehmenden Tullner Betrieben über die App gescannt haben.

5.) Haftungs- und Gewährleistungsausschluss

Der Gewinnspielbetreiber wird mit der Aushändigung des Gewinnes an den Gewinnern von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und Sachmängel wird nicht gehaftet. Besteht der Gewinn in einer von einem Dritten zur Verfügung gestellten Sach- oder Dienstleistung, so hat der Gewinnspielveranstalter sämtliche ihn treffenden Verpflichtungen erfüllt, wenn er dem Gewinner den Dritten samt Ansprechpartner und Frist für die Inanspruchnahme bekanntgibt. Für diese Mitteilung kann sich der Gewinnspielbetreiber auch des Dritten bedienen. Der Gewinnspielbetreiber haftet diesfalls nur dafür, dass das ausgelobte Anbot des Dritten in der genannten Inanspruchnahmefrist zur Annahme durch den Gewinner offen steht. Sämtlichen weiteren Ansprüche, die den Gewinn betreffen, sind vom Gewinner gegen den Dritten geltend zu machen. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr, hierfür wird keine Haftung übernommen. Für verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, falsche oder verspätete Teilnahme oder für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Gewinnspiels oder die Teilnahme beeinflussen könnten, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

6.) Abbruch des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel kann zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Abgabe von Gründen durch den Gewinnspielbetreiber abgebrochen, beendet oder verlängert werden. Von diesem Recht kann der Gewinnspielbetreiber insbesondere dann Gebrauch machen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte.

7.) Datenverwendung

Details zur Datenverwendung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Cities.

8.) Abschlussbestimmungen

Der Rechtsweg zur Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Gewinnspiel ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz geführt. Alle im Zusammenhang mit dem Gewinn eines Preises verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren trägt der Gewinner. Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen dafür unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Gewinnspielbetreiber ohne gesonderte Benachrichtigung abgeändert werden